Urteil des AG Schwerte vom 23.03.2012 zur Massgeblichkeit der Sicht des Geschädigten bei der Frage der Einholung eines Gutachtens – Vorliegen eines Bagatellschadens

Bei der Frage, ob ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls ein Sachverständigengutachten oder nur einen Reparaturkostenvoranschlag einholen darf, ist auf die Schadenshöhe sowie die ex ante Perspektive des Geschädigten abzustellen, ob er die Einholung eines Gutachtens für erforderlich halten darf. Bei einer Schadenshöhe bis 1.000,– € liegt ein Bagatellschaden vor. Aus den Gründen: …Zur Beurteilung der Frage, … Urteil des AG Schwerte vom 23.03.2012 zur Massgeblichkeit der Sicht des Geschädigten bei der Frage der Einholung eines Gutachtens – Vorliegen eines Bagatellschadens weiterlesen